STANDORTFAKTOREN FüR WINDANLAGENHauptentscheidungskriterien für die Entwicklung von WindparkprojektenDie wichtigste Standortfrage ist, wie stark und wie viele Stunden im Jahr der Wind weht. Einen günstigen Standort nennt man auch ein windhöffiges Gebiet. (höffig = Bergbausprache: ein reiches Vorkommen versprechend) Geschwindigkeit und Richtung der ankommenden Winde sind ebenfalls von Bedeutung bei der Standortauswahl. So ist eine leicht zurückgesetzte Lage des geplanten Windrades mit nur geringer Besiedlung ideal. Lokale Hindernisse wie Häuser, Bäume oder Brücken können die Geschwindigkeit und Richtung des Windes stark verändern. Der Abstand der Windkraftanlage zu einem Hindernis sollte mindestens 15- bis 20-mal so groß sein wie seine Höhe. Alternativ muss die Windenergieanlage höher als das Hindernis sein. Zu Verkehrswegen muss der Abstand mindestens 100 m betragen oder so lang wie die Höhe vom Boden bis zur Spitze des Windrades sein. Zone 2 Mittlere Windgeschwindigkeiten von 3,3 - 5,7 m/sec: weite Teile der norddeutschen Tiefebene, Niederrhein, Mittelgebirgsraum, Bayrischer Wald und Voralpen; bedingt geeignet Zone 3 Windgeschwindigkeit durchschnittlich unter 3,3 m/sec und Zahl der Flautenstunden über 20 %: restliche Gebiete; ungünstig Die nahe Infrastruktur mit festen breiten Straßen ist für den Bau einer Windkraftanlage sehr wichtig. Der Transport des Materials, der Arbeiter und vor allem der Rotorblätter erfordert gut benutzbare Transportwege. Die Bodenbeschaffenheit des Grundstücks muss im Hinblick auf Stabilität und Erosionsanfälligkeit genauestens geprüft werden. Potenzielle Standorte sollten im Flächennutzungsplan der jeweiligen Gemeinde ausgewiesen sein. Bei Lufttemperaturen unter 0 °C kann es zu Vereisungen an den Rotoren kommen und es können Eisablagerungen entstehen. Dadurch kommt es zu einem unruhigen Lauf der Rotoren und zu einer Gewichtsbelastung der einzelnen Flügel. Um den gewonnenen Strom an den Verbraucher weiterzuleiten, ist eine Anbindung an das Stromnetz notwendig. Um die von der Windkraftanlage erzeugte Energie ins EVU-Netz einspeisen zu können, ist ein entsprechender Netzanschluss erforderlich. Der jeweils zuständige Energieversorger ist verpflichtet, auf Anfrage den für die Anbindung der Windkraftanlage bzw. eines Windparks jeweils wirtschaftlich günstigsten Anschlusspunkt zu benennen. Einzelanlagen können in der Regel an das Mittelspannungsnetz (10 kV - 30 kV) angeschlossen werden, während Windparks meist an das Hochspannungsnetz (110 kV) angeschlossen werden müssen. Die Entfernung zwischen Windkraftanlage und Netzanschlusspunkt kann ein entscheidendes Kriterium dafür sein, ob ein wirtschaftlicher Betrieb einer WKA möglich ist oder nicht. Das direkte Umland des neuen Standortes sollte touristisch wenig erschlossen sein und die WKA in gutem Einvernehmen mit der landwirtschaftlichen Nutzung stehen. Handelt es sich bei dem künftigen Standort nicht um Flächen, die sich im eigenen Besitz des Projektentwicklers befinden, so ist eine Standortsicherung durchzuführen. Diese umfasst den eigentlichen Standort der Windkraftanlage, baurechtlich erforderliche Abstandsflächen sowie die für die Zuwegung und die Kabeltrasse erforderlichen Bereiche. Die Standortsicherung kann durch Kauf der Flächen oder den Abschluss von Nutzungs- bzw. Gestattungsverträgen erfolgen. |